Hausarztpraxis Marköbel 

Praxis Dr. Kuckuck




Triggerpunkt Akupunktur 


Liebe Patienten, liebe Patientinnen,


ab Juni 2024 bietet Fr. Dr.med. Fischer zusätzlich zu unserem bisherigen Angebot

 die Behandlung Triggerpunkt Akupunktur an.


Diese eignet sich sowohl für akute, als auch für chronische Schmerzzustände.


Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an...

...damit wir mit Ihnen ein Termin vereinbaren und Sie über die Therapiekosten aufklären können, denn Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung handelt!


 


Was sind Triggerpunkte und wieso verursachen sie Schmerzen?


Unter Triggerpunkten versteht man Entzündungsherde in der Muskulatur, die Auslöser für schmerzhafte Verspannungen sein können. Dabei können die Schmerzen auch in weiter entfernte Körperregionen ausstrahlen. Triggerpunkte entstehen u.a. durch psychischen Stress, Gelenk- und Wirbelblockaden, Sportverletzungen, eingeklemmte Nerven, Gelenkarthrosen oder immer gleiche Bewegungsmuster. Die gestörten Muskelfasern und -abschnitte sind in der Folge nicht mehr in der Lage sich adäquat zu entspannen und können sogar chronische Schmerzen verursachen.


Anwendungsbeispiele für die Triggerpunkt-Akupunktur


• Kopfschmerzen / Migräne / Schwindel
• Nacken und Schulterschmerzen
• Tennis- und Golferellenbogen
• Rückenschmerzen allgemein
• Ischias
• Arthrose und Gelenkblockaden
• Fingerschmerzen
• Fußschmerzen


Wie funktioniert die Triggerpunkt-Akupunktur?


Nach eingehender Voruntersuchung werden mit Hilfe sehr dünner Akupunkturnadeln die Entzündungsherde gezielt punktiert. Eine deutliche Entspannung der Muskulatur, in der die Triggerpunkte liegen, ist meist nach der Therapie deutlich tast- und fühlbar. Die Reduktion des Muskeltonus vermindert den Schmerzreiz und sorgt für eine verbesserte Durchblutung in den funktionsgestörten Bereichen. 

Bitte beachten Sie dass es zunächst zu einer Primärverschlechterung kommen kann, aber natürlich nicht muss.


Therapiekosten


Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung handelt!

Die Behandlungskosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern werden als Selbstzahlerleistung basierend auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.


Weitergehende Literatur sowie Fallberichte finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Triggerpunkt-Auflösung zur Schmerzbehandlung e.V. (www.dgtrias.de).